31. Jan 2025
Rest Amtsdauer 2022-2026 – Nichtzustandekommen stille Wahl, Anordnung Urnenwahl
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind nicht erfüllt.
Die Urnenwahl für die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Primarschulpflege wird am 18. Mai 2025 durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Abs. 2 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach