23. Feb 2024
(Rest Amtsdauer 2022-2026) – Provisorische Wahlvorschläge, Ansetzung 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 12. Januar 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
| ||||||
| Name, Vorname | Geburtsjahr | Beruf | Adresse | Rufname | Partei |
1. | Fürer, Martin | 1959 | Masch. Mech. Designer | Breitestrasse 18 8545 Rickenbach Sulz |
| Keine |
2. | Hofmann, Martin | 1983 | Landwirt, Landschaftsgärtner | Stationsstrasse 58 8545 Rickenbach Sulz |
| SVP |
3. | Philipp, Urs Josef | 1962 | Dipl. pharm. ETH M.H.A. | Huebstrasse 36 8545 Rickenbach | Urs | Keine |
Für die Ersatzwahl des Präsidiums des Gemeinderats sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
| ||||||
| Name, Vorname | Geburtsjahr | Beruf | Adresse | Rufname | Partei |
1. | Philipp, Urs Josef | 1962 | Dipl. pharm. ETH M.H.A. | Huebstrasse 36 8545 Rickenbach | Urs | Keine |
In
Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die
politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 1. März 2024 angesetzt, innert welcher
die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue
Wahlvorschläge beim Gemeinderat Rickenbach eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat Rickenbach erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach