08. Mär 2024
(Rest Amtsdauer 2022-2026) – Nichtzustandekommen stille Wahl, Anordnung Urnenwahl
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
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| Name, Vorname | Geburtsjahr | Beruf | Adresse | Rufname | Partei |
1. | Hofmann, Martin | 1983 | Landwirt, Landschaftsgärtner | Stationsstrasse 58 8545 Rickenbach Sulz |
| SVP |
2. | Philipp, Urs Josef | 1962 | Dipl. pharm. ETH M.H.A. | Huebstrasse 36 8545 Rickenbach | Urs | Keine |
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl des Präsidiums des Gemeinderats liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor:
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| Name, Vorname | Geburtsjahr | Beruf | Adresse | Rufname | Partei |
1. | Philipp, Urs Josef | 1962 | Dipl. pharm. ETH M.H.A. | Huebstrasse 36 8545 Rickenbach | Urs | Keine |
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind nicht erfüllt.
Die Urnenwahl für die Ersatzwahl eines Mitglieds und des Präsidiums für den Gemeinderat wird am 9. Juni 2024 durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Abs. 2 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach