10. Jan 2025
Rest Amtsdauer 2022-2026 – Provisorische Wahlvorschläge, Ansetzung 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. November 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Für die Ersatzwahl des Präsidiums der Primarschulpflege sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 17. Januar 2025, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Rickenbach eingereicht werden können. Kandidierende können entscheiden, ob sie sich nur als Mitglied der Primarschulpflege oder gleichzeitig auch für das Präsidium zur Wahl vorschlagen möchten.
Wählbar
ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der
Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht,
Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet
werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer
politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat Rickenbach erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach