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initiativ und zukunftsorientiert

Nachführungsvertrag amtliche Vermessung

05. Jul 2024

Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung - Genehmigung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 125 vom 1. Juli 2024 gestützt auf § 15 der kantonalen Vermessungsverordnung den Vertrag über die amtliche Vermessung mit den Nachführungsgeometern Niklaus Manser und Stefanie Meile sowie Jost Schnyder als stellvertretender Geometer, alle patentierte Ingenieur-Geometer der Ingesa AG, Andelfingen, genehmigt.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, während den

ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zutragen.

Gemeinderat Rickenbach

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