05. Jul 2024
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen
Signalisationverordnung vom
21. November 2001 hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 119 vom 01. Juli 2024
folgenden Beschluss gefasst:
1. In Rickenbach werden in Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung folgende temporäre Verkehrsanordnungen während dem Zeitraum vom 15. Juli 2024 bis 31. März 2025 gemäss vorliegendem Baustelleninstallationsplan im Bereich Schulweg, Hofackerstrasse, Breitestrasse bewilligt:
2. Grund der Verkehrsanordnungen:
3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich rekurriert werden. Die Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Die Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Rickenbach