17. Jan 2025
Tarife Schwimmbad Grafenwisen
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 15 vom 13. Januar 2025 wurde der revidierte Gebührentarif gestützt auf die Gebührenverordnung vom 28. November 2017 genehmigt. Dabei wurden die Tarife des Schwimmbads Grafenwisen angepasst. Der Gebührentarif tritt mit rechtskräftiger Publikation per 1. April 2025 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Gebührentarif in Widerspruch stehenden Rechtserlasse oder Beschlüsse und alle seitherigen Änderungen aufgehoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach eingesehen werden.
Gemeinderat Rickenbach