26. Apr 2024
Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (BPG), Unterschutzstellung Wohnhaus Austrasse 5, Gebäude Vers.-Nr. 119, Grundstück Kat.-Nr. 2300; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat hat am 15. April 2024 beschlossen, das Wohnhaus an der Austrasse 5, 8545 Rickenbach, Gebäude Vers.-Nr. 119, Grundstück Kat.-Nr. 2300, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c und § 205 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag unter Schutz zu stellen. Der entsprechende Schutzvertrag wurde genehmigt.
Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.05.2024
Gemeinderat Rickenbach