unterstützend und anerkennend

Soziales

Bosshard Nicole
Hauptstrasse 9
8545 Rickenbach
052 320 95 03
E-Mail

Das Sozialamt ist zuständig für die Ausrichtung von wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde.

Die Sozialhilfe verhilft Menschen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Finanzielle Hilfe soll lediglich vorübergehend gewährt werden und erst, wenn vorgelagerte Systeme ausgeschöpft sind. Im Vordergrund stehen die Bestrebungen zur eigenständigen Existenzsicherung. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit mit der regionalen Arbeitsvermittlung. 

Die Zuständigkeit zur Ausrichtung der Sozialhilfe liegt beim Gemeinderat, der nach SKOS-Richtlinien die internen Richtlinien der Sozialhilfe Rickenbach festlegt.

Zudem gehören folgende Bereiche zum Sozialamt:

  • Asylwesen
  • Subventionsabklärung und -auszahlung für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschul- und Primarschulalter
  • Aufsicht der Kindertagesstätten

 

Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Bietenhader Jacqueline, Minnig Lea

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