Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Erbschafts- & Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von der gleichnamigen Dienstabteilung beim Kantonalen Steueramt Zürich behandelt.

In der Zeit zwischen dem Tod eines Erblassers und der Erbteilung kann die Verrechnungssteuer nicht durch Aufnahme ins Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung zurückgefordert werden, sondern muss mit einem Spezialformular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung geltend gemacht werden. Dieses Formular, wie auch die Steuererklärung für die Schenkungssteuer, können auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich bezogen werden.

Bei allfälligen Fragen und für weitere Informationen ist das Kantonale Steueramt Zürich direkt zu kontaktieren.

Links extern

Steueramt
Gemeindesteuern

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen