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unterstützend und anerkennend

Steuererklärung

Eine Steuererklärung 2024 haben im Kalenderjahr 2025 alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2024

  • im Kanton Zürich Wohnsitz haben oder
  • im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besitzen.

Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann im Kalenderjahr 2025 eine Steuererklärung 2024 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres 2024 ihre Steuerpflicht im Kanton Zürich durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte beendet haben.

Die Steuererklärung 2024 ist bis am 31. März 2025 einzureichen. Sollten Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins ein Gesuch um Fristerstreckung. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

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