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unterstützend und anerkennend

Steuererklärung

Eine Steuererklärung 2023 haben im Kalenderjahr 2024 alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2023

  • im Kanton Zürich Wohnsitz haben oder
  • im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besitzen.

Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann im Kalenderjahr 2024 eine Steuererklärung 2023 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres 2023 ihre Steuerpflicht im Kanton Zürich durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte beendet haben.

Die Steuererklärung 2023 ist bis am 31. März 2024 einzureichen. Sollten Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins ein Gesuch um Fristerstreckung. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

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