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unterstützend und anerkennend

Baugesuch (Kosten)

Neben der Baubewilligung verursachen auch die Ausschreibung des Bauprojektes, die Prüfung des Baugesuches und die Kontrolle der verschiedenen Bauzwischenstände Kosten. Für die Erstellung eines Einfamilienhauses beispielsweise empfiehlt das Bauamt Rickenbach, Behandlungs-, Prüf- und Kontrollkosten von rund CHF 2'500.00 einzurechnen. Dieser Betrag kann sich je nach Aufwand reduzieren oder erhöhen. Im Anzeigeverfahren kostet die Baubewilligung maximal CHF 500.00.

 

Für Neubauten oder wertvermehrende Umbauten müssen Kanalisations- und Wasseranschluss-Gebühren entrichtet werden. Massgebend ist der von der Kantonalen Gebäudeversicherung ermittelte Zeitbauwert des Gebäudes. Von dieser Summe werden je 1.5 % (plus Mehrwertsteuer) verrechnet. Bei Neubauten werden zusätzlich die Kosten für das Einmessen der Wasserleitung und das Bauwasser (CHF 150.00) fakturiert. Über die Gebührenpflicht bei baulichen Veränderungen an bestehenden Gebäuden gibt das Gebührenreglement Auskunft.

Bauamt
Baubewilligung

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