Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Lärmschutz

Der Lärmschutznachweis ist i.d.R. zusammen mit den weiteren für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen an die kommunale Baubehörde einzureichen. Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Luft-Wasser-Wärmepumpen (und anderen wärmetechnischen Anlagen) sind auf der Website der Baudirektion des Kantons Zürich zu finden.

Bauamt
Baubewilligung, Raumplanung

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen