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unterstützend und anerkennend

Feuerungskontrolle

Saubere und sparsame Feuerungen tragen zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit bei. Die Luftreinhalteverordnung verlangt deshalb die regelmässige Kontrolle an Öl-, Gas- und Holzfeuerungen. Die Organisation der Feuerungskontrolle (Rauchgaskontrolle) von Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW sowie Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen.

 

Mit der Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle der Gemeinde Rickenbach ist  seit 1. Juni 2021 die Firma Co-Assistance GmbH beauftragt. Dabei kommt das «Modell 2» zur Anwendung, wobei die periodischen Kontrollen auch durch eine Fachfirma ausgeführt werden können. Die Fachfirma sendet die Rapporte an die kantonale Rapportzentrale, welche sie an die entsprechende Fachstelle Feuerungskontrolle weiterleitet.

Bauamt, Gesundheit
Baubewilligung

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