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unterstützend und anerkennend

Friedhof - Bewilligung Grabmal

Für das Aufstellen von Grabmälern ist die Bewilligung des Friedhofvorsteher erforderlich (Punkt 4 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Rickenbach ZH vom 1. August 2024). Vor Beginn der Ausführung ist dem Bestattungsamt Rickenbach ZH, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, ein Gesuch einzureichen. Dem Gesuch sind vollständige Angaben über Material, Bearbeitung und Beschriftung sowie einer Skizze des Grabzeichens im Massstab 1:10 beizulegen.

 

Die Grabdenkmäler dürfen frühestens 6 Monate nach der Beerdigung gesetzt werden. Die Urnengräber sind von dieser Wartefrist ausgenommen. In den Monaten Dezember bis März ist das Aufstellen von Grabzeichen in jedem Fall untersagt.

 

Masse der Grabzeichen

a) Die Höchstmasse der Grabzeichen betragen:

Stehende Grabzeichen     Max. Breite    Max. Höhe

Typ I  Erdbestattung          60 cm          100 cm

Typ II  Kindergräber           40 cm            80 cm

Typ III Urnengräber            50 cm            90 cm

Typ IV Familiengräber      120 cm          140 cm

Typ V Urnengemeinschaftsgrab-Namenplatten werden von der Gemeinde geliefert

 

*Liegende Tafeln               Max. Breite   Max. Höhe

Typ I  Erdbestattung          45 cm            60 cm

Typ II  Kindergräber           30 cm            40 cm

Typ III Urnengräber            40 cm            50 cm

Typ IV Familiengräber      140 cm          100 cm

 

* Liegende Tafeln dürfen den Erdboden am Kopfende (Oberkante gemessen) höchstens 20 cm überragen.

 

Materialien

Für die Erstellung von Grabzeichen werden einheimische Steinarten wie Sandstein, Kalkstein, Muschelkalkstein, Granit, Serpentine, Marmore und Gneis empfohlen. Holz und Schmiedeisen sind für die Gestaltung von Grabdenkzeichen ebenfalls zugelassen.

Das Anbringen von einer Porträtfotografie eines Verstorbenen ist an der Frontseite des Grabmales in den Ausmassen – inklusive Rahmen – bis 11 cm (Durchmesser oder Seitenlinie) möglich. Andere Fotografien sind nicht zulässig. Das Foto ist in einer wetterfesten Technik auszuführen. Nicht erlaubt sind ästhetisch ungünstig wirkende Materialien.

 

Stellriemen

Stellriemen sind die einzige Form von erlaubten Grabeinfassungen (ausser Pflanzen). Für die Erstellung von Grabzeichen werden ausschliesslich einheimische Steinarten erlaubt (siehe Punkt 4.5 - Materialien). Sie sind bewilligungspflichtig und müssen auf dem Gesuch für Grabzeichen aufgeführt und skizziert werden. Die Stellriemen werden durch den Friedhofvorsteher bewilligt.

 

 

Bestattungsamt
Todesfall

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