Für das Aufstellen von Grabmälern ist die Bewilligung des Friedhofvorsteher erforderlich (Punkt 4 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Rickenbach ZH vom 1. August 2024). Vor Beginn der Ausführung ist dem Bestattungsamt Rickenbach ZH, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, ein Gesuch einzureichen. Dem Gesuch sind vollständige Angaben über Material, Bearbeitung und Beschriftung sowie einer Skizze des Grabzeichens im Massstab 1:10 beizulegen.
Die Grabdenkmäler dürfen frühestens 6 Monate nach der Beerdigung gesetzt werden. Die Urnengräber sind von dieser Wartefrist ausgenommen. In den Monaten Dezember bis März ist das Aufstellen von Grabzeichen in jedem Fall untersagt.
Masse der Grabzeichen
a) Die Höchstmasse der Grabzeichen betragen:
Stehende Grabzeichen Max. Breite Max. Höhe
Typ I Erdbestattung 60 cm 100 cm
Typ II Kindergräber 40 cm 80 cm
Typ III Urnengräber 50 cm 90 cm
Typ IV Familiengräber 120 cm 140 cm
Typ V Urnengemeinschaftsgrab-Namenplatten werden von der Gemeinde geliefert
*Liegende Tafeln Max. Breite Max. Höhe
Typ I Erdbestattung 45 cm 60 cm
Typ II Kindergräber 30 cm 40 cm
Typ III Urnengräber 40 cm 50 cm
Typ IV Familiengräber 140 cm 100 cm
* Liegende Tafeln dürfen den Erdboden am Kopfende (Oberkante gemessen) höchstens 20 cm überragen.
Materialien
Für die Erstellung von Grabzeichen werden einheimische Steinarten wie Sandstein, Kalkstein, Muschelkalkstein, Granit, Serpentine, Marmore und Gneis empfohlen. Holz und Schmiedeisen sind für die Gestaltung von Grabdenkzeichen ebenfalls zugelassen.
Das Anbringen von einer Porträtfotografie eines Verstorbenen ist an der Frontseite des Grabmales in den Ausmassen – inklusive Rahmen – bis 11 cm (Durchmesser oder Seitenlinie) möglich. Andere Fotografien sind nicht zulässig. Das Foto ist in einer wetterfesten Technik auszuführen. Nicht erlaubt sind ästhetisch ungünstig wirkende Materialien.
Stellriemen
Stellriemen sind die einzige Form von erlaubten Grabeinfassungen (ausser Pflanzen). Für die Erstellung von Grabzeichen werden ausschliesslich einheimische Steinarten erlaubt (siehe Punkt 4.5 - Materialien). Sie sind bewilligungspflichtig und müssen auf dem Gesuch für Grabzeichen aufgeführt und skizziert werden. Die Stellriemen werden durch den Friedhofvorsteher bewilligt.