Bild

initiativ und zukunftsorientiert

Grabräumung 2024 - Friedhof Rickenbach

15. Mär 2024

Publikation vom 15. März 2024

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden im Oktober 2024 folgende Gräber aufgehoben:

Familiengräber Nr. F12 und F19
Erdgräber Nr. E245 bis E268

Angehörige, die allfällige Grabdenkmäler oder Pflanzen abholen möchten, werden ersucht diese bis spätestens am 30. September 2024 zu entfernen. Über Grabmale, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt werden, wird unter Ablehnung jeglicher Haftung und Vergütung des Materials verfügt (Art. 36 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung vom 1. Januar 2018).

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an das Bestattungsamt Rickenbach ZH, Tel. 052 320 95 04

Gemeinderat Rickenbach

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen