15. Mär 2024
Publikation vom 15. März 2024
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden im Oktober 2024 folgende Gräber aufgehoben:
Familiengräber Nr. F12 und F19
Erdgräber Nr.
E245 bis E268
Angehörige, die allfällige Grabdenkmäler oder Pflanzen abholen möchten, werden ersucht diese bis spätestens am 30. September 2024 zu entfernen. Über Grabmale, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt werden, wird unter Ablehnung jeglicher Haftung und Vergütung des Materials verfügt (Art. 36 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung vom 1. Januar 2018).
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an das Bestattungsamt Rickenbach ZH, Tel. 052 320 95 04
Gemeinderat Rickenbach